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Wichtig!
Seit dem 1.1.2005 muß der Schiffsführer einer mit Seefunkanlage ausgerüsteten Yacht Inhaber des für die
Seefunkanlage erforderlichen Funkzeugnisses sein.
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Wichtig!
Seit dem 1.1.2005 muß der Schiffsführer einer mit Seefunkanlage ausgerüsteten Yacht Inhaber des für die
Seefunkanlage erforderlichen Funkzeugnisses sein.
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